Il Boschetto

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DOC Montecucco
disciplinare

disciplinare

Das „disciplinare“ ist der Erlass der Provinz Grosseto vom 30.7.1998, in dem festgelegt wird, nach welchen Normen Weine mit der Bezeichnung „Montecucco“ hergestellt sein müssen. Wie bei allen Qualitätsweinen, muss man die Vorschriften kennen, um beurteilen zu können, welche Qualität der Wein besitzt. Anders als oft angenommen, wird auf die Befolgung der Vorschriften streng geachtet; Kontrollen im Weinberg durch das Landwirtschaftsamt und im Weinkeller durch das Gesundheitsamt sind nicht selten und werden peinlich genau durchgeführt.

Das Anbaugebiet
Für die Herstellung von Weinen mit der Bezeichnung „DOC Montecucco“ dürfen ausschließlich Trauben verwendet werden, die in den Gemeinden Cinigiano, Paganico, Castel del Piano, Roccalbenga, Arcidosso und Seggiano gewachsen sind.

Landschaft

Der Weinberg
Die Weinberge müssen mindestens 3 Jahre alt sein, bevor sie für die Herstellung von „DOC Montecucco“ – Weinen zugelassen werden und müssen eine Pflanzendichte von wenigstens 3300 Reben pro Hektar aufweisen. Pro Hektar dürfen in einem Jahr maximal 9 Tonnen rote Trauben, bzw. 11 Tonnen weiße Trauben geerntet werden.

Weinberg

Die Trauben
Für Rotweine sind zugelassen die Weinsorten Sangiovese, Canaiolo, Ciliegiolo, Merlot, Cabernet und Syrah. Für Weißweine zugelassen sind die Weinsorten Trebbiano toscano und Vermentino.

Trauben

Der Wein

  Rotwein Montecucco Weißwein Montecucco "Montecucco riserva"
Alkoholgehalt mind.
12 %
11,5 %
12,5 %
Säuregehalt mind.
4,5 g/l
5 g/l
4,5 g/l
Trockenextrakt mind.
24 g/l
17 g/l
25 g/l
Trauben mind. 60 % Sangiovese,
"Montecucco Sangiovese": mind. 85 %
   
Alle Weine mit der Bezeichnung „Montecucco“ müssen im Gebiet von Montecucco vinifiziert und abgefüllt werden. Die Weinmenge, die abgefüllt wird, darf 70% des Gewichts der geernteten Trauben nicht überschreiten.

Weinfaesser