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disciplinare |
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disciplinare
Das „disciplinare“ ist der Erlass der Provinz Grosseto vom 30.7.1998, in dem festgelegt wird, nach welchen Normen Weine mit der Bezeichnung „Montecucco“ hergestellt sein müssen. Wie bei allen Qualitätsweinen, muss man die Vorschriften kennen, um beurteilen zu können, welche Qualität der Wein besitzt. Anders als oft angenommen, wird auf die Befolgung der Vorschriften streng geachtet; Kontrollen im Weinberg durch das Landwirtschaftsamt und im Weinkeller durch das Gesundheitsamt sind nicht selten und werden peinlich genau durchgeführt. Das Anbaugebiet |
Der Weinberg |
Die Trauben |
Der Wein |
Rotwein Montecucco | Weißwein Montecucco | "Montecucco riserva" | |
Alkoholgehalt mind. | 12 % |
11,5 % |
12,5 % |
Säuregehalt mind. | 4,5 g/l |
5 g/l |
4,5 g/l |
Trockenextrakt mind. | 24 g/l |
17 g/l |
25 g/l |
Trauben | mind. 60 % Sangiovese, "Montecucco Sangiovese": mind. 85 % |
Alle Weine mit der Bezeichnung „Montecucco“ müssen im Gebiet von Montecucco vinifiziert und abgefüllt werden. Die Weinmenge, die abgefüllt wird, darf 70% des Gewichts der geernteten Trauben nicht überschreiten. |